Durchführung der mündlichen Prüfung:
Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich öffentlich. Aufgrund der aktuellen Lockerungsschritte durch die österreichische Bundesregierung sind Zuhörerinnen bzw. Zuhörer wieder in beschränkter Anzahl zugelassen. Sie können sich im KSW-Mitgliederportal unter Berufszugang+Berufsanwärter/innen - Zuhörer mündl. Prüfungen für den jeweiligen Termin als Zuhörerin bzw. Zuhörer anmelden. Aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl ersuchen wir Sie, sich max. für 2 Termine anzumelden. Des Weiteren bitten wir darum, dass sich nur Prüfungskandidat:innen anmelden, die bereits im fortgeschrittenen Prüfungsstadium sind. Wenn Sie noch keine Zugangsdaten zum KSW-Mitgliederportal haben, klicken Sie bitte hier. Falls Sie sich als Zuhörer für einen Termin angemeldet haben, finden Sie sich bitte 10 Minuten vor Prüfungsbeginn (8:30 Uhr) in der Landesstelle ein.
Seit 1.5.2022 wurden die mündlichen StB-Prüfungen bundesweit und die mündlichen WP-Prüfungen in Wien wieder auf Präsenzprüfungen umgestellt. Die mündlichen WP-Prüfungen in den Bundesländern werden weiterhin per Videokonferenz abgehalten. Bei den Prüfungen per Videokonferenz kommt die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat in die jeweilige KSW-Landesstelle und wird dort entweder von der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden oder von einer Prüfungskommissärin bzw. einem Prüfungskommissär beaufsichtigt. Die weiteren Prüfungskommissärinnen bzw. Prüfungskommissäre werden per Video zugeschalten.