Die Inhalte der schriftlichen Klausuren sind rechtlich imWTBGund in der Prüfungsordnung geregelt.
Zusätzlich werden Ihnen Lehrpläne zur Verfügung gestellt, diese dienen als Orientierungshilfe, haben aber selbst keine rechtliche Verbindlichkeit.
Nachfolgend finden Sie die in der Prüfungsordnung 2026 enthaltenen Inhalte der Klausurarbeiten:
- Betriebswirtschaftslehre
Klausurdauer: Ausarbeitungszeit: 3h; Abgabe 3h 30 min
Inhalte:
1. Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich kurzfristiger Erfolgsrechnung,
2. Planungsrechnung inklusive Fortbestehensprognose,
3. Investition und Finanzierung einschließlich Unternehmensbewertung,
4. Jahresabschlussanalyse, Kennzahlen und Kennzahlensysteme.
- Rechnungslegung und Unternehmensberichterstattung
Klausurdauer: Ausarbeitungszeit: 3h; Abgabe 3h 30 min
Inhalte:
1. Erstellung von Jahresabschlüssen, Sonderfragen des Jahresabschlusses und Inhalt des Lageberichtes, Sonderbilanzen unter Berücksichtigung unternehmensrechtlicher und steuerlicher Vorschriften,
2. Grundzüge der Konzernrechnungslegung nach UGB,
3. Grundzüge der internationalen Rechnungslegung,
4. Grundzüge der Personalverrechnung,
5. Grundzüge der Nachhaltigkeitsberichterstattung:
a) Gesetzliche Vorschriften und Standards für die Aufstellung der jährlichen und konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung,
b) Nachhaltigkeitsanalyse,
c) Due-Diligence-Prozesse mit Blick auf Nachhaltigkeitsaspekte
Klausurdauer Ausarbeitungszeit: 3h; Abgabe 3h 30 min
Inhalte:
1. Insolvenzrecht, Grundzüge des Europarechts
2. Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht inklusive Genossenschaftsrecht und Stiftungsrecht, Vereinsrecht, Grundzüge des Wertpapierrechts, Firmenbuchrecht
3. Bürgerliches Recht, unter besonderer Berücksichtigung des Schuld-, Sachen-, Sozialversicherungs-, Arbeits- und Erbrechts sowie der vertraglichen Schuldverhältnisse
- Abgabenrecht Teil 1 (relevant für Berufsbefugnis StB):
- Abgabenrecht Teil 2 (relevant für Berufsbefugnis StB):
- Abschlussprüfung Teil 1 (relevant für Berufsbefugnis WP):
- Abschlussprüfung Teil 2 (relevant für Berufsbefugnis WP):
Klausurdauer: Ausarbeitungszeit: 3h 30 min; Abgabe 4h 10 min
Inhalte:
a) Ertragsteuern, Verkehrsteuern, internationales Steuerrecht und Verfassung von Abgabenerklärungen,
b) Umgründungssteuergesetz, Rechtsformgestaltung und betriebswirtschaftliche Steuerlehre,
Klausurdauer: Ausarbeitungszeit: 2h 30 min; Abgabe 2h 50 min
Inhalte:
a) Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern und Verfassung von Abgabenerklärungen,
b) Abgabenverfahren, Grundzüge der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof, Finanzstrafrecht und Finanzstrafverfahren
c) Qualitätssicherung, Risikomanagement und Berufsrecht, soweit für die Tätigkeit als Steuerberater:in relevant
Klausurdauer: Ausarbeitungszeit: 3h; Abgabe 3h 30 min
Inhalte:
a) Gesetzliche Vorschriften und berufliche Standards für die Durchführung von Abschlussprüfungen auf Basis der auch in Österreich verpflichtend anzuwendenden Internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing), einschließlich der Besonderheiten bei der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 sowie nach sondergesetzlichen Vorschriften sowie besondere Kenntnisse der Kapitalgesellschaften, der Genossenschaften und der Stiftungen und Corporate Governance
b) Prüfungswesen und berufsspezifische Fertigkeiten (einschließlich Prüfung mit technischen Hilfsmitteln und Anwendung von Prüfungssoftware) unter besonderer Berücksichtigung der Prüfung des internen Kontrollsystems sowie Prüfung der IT-Anwendung in der Rechnungslegung,
c) Berichterstattung im Rahmen der Abschlussprüfung,
d) Qualitätssicherung, Risikomanagement und Berufsrecht, soweit für die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer:in relevant.
Klausurdauer: Ausarbeitungszeit: 3h; Abgabe 3h 30 min
Inhalte:
a) Prüfungen von Konzernabschlüssen und Abschlüssen nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen,
b) Prüfungen nach gesellschaftsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften, die keine Abschlussprüfungen sind, sowie die Berichterstattung darüber,
c) andere sonstige Prüfungen und die Berichterstattung darüber,
d) Rechtliche Anforderungen an und Standards für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Artikel 26a Abschlussprüferrichtlinie,
e) Abgabenrecht, soweit für die Abschlussprüfung relevant.