Für diesen Fall kann Vorsorge getroffen werden, indem Sie eine oder mehrere Personen bestimmen, die Anspruch auf Auszahlung einer einmaligen Abfindung haben. Diese beträgt 40 % des am Todestag auf Ihrem Konto verbuchten Guthabens. Die Zahlung ist durch die empfangende Person in der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu erfassen.
Bestimmen Sie mehrere Personen, an die die einmalige Abfindung auszuzahlen ist, so können Sie festlegen, in welchem Verhältnis die Abfindung ausgezahlt werden soll. Wird dies nicht festgelegt, so ist die einmalige Abfindung an die von Ihnen bestimmten Personen zu gleichen Teilen auszuzahlen.
Hinweis: Übermitteln Sie bitte das Formular Sterbegeldverfügung ausgefüllt an:
Dr. Thomas Tschernutter
Öffentlicher Notar
Maurer Hauptplatz 7
1230 Wien
Da die Verfügung für die einmalige Abfindung erst im Todesfall geöffnet werden darf, bitten wir unbedingt die Formvorschriften zu beachten: Das verschlossene Kuvert muss daher folgende Angaben enthalten:
- Name des Mitgliedes
- WT-Code
- Geburtsdatum
- Anschrift