Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen unterliegen gesetzlichen Bestimmungen zur Prävention der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (§§ 87 ff WTBG, KSW-GWPRL 2017), die wiederum auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung basieren. Dabei unterliegen die Berufsberechtigten der Aufsicht der Kammer.
Fragebogen zur Überprüfung der Einhaltung der Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Stand Mai 2023)
Die KSW ist gemäß § 103 Abs. 6 WTBG verpflichtet, jährlich einen Bericht mit Maßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten, Verdachtsmeldungen, Sanktionen, erhaltene Hinweisgebermeldungen etc. zu erstellen.