Die Aufgaben des Fachsenats sind:
Der Fachsenat für Versicherungen befasst sich mit der Ausarbeitung, Weiterentwicklung und Publizierung von Fachgutachten und Arbeitshilfen im Kontext von Versicherungsunternehmen. Im Vordergrund steht dabei das Fachgutachten über die Aufsichtsrechtliche Prüfung (§ 263 VAG) und den Bericht darüber (KFS/VU 1). Der Fachsenat für Versicherungen beschäftigt sich darüber hinaus auch mit anderen Fachgutachten, soweit deren Themen Relevanz für Versicherungsunternehmen haben.
Der Fachsenat für Versicherungen nimmt im Rahmen des Begutachtungsverfahrens Stellung zu nationalen und internationalen rechtlichen Regelungen (Gesetze, Richtlinien, Verordnungen etc) im Kontext von Versicherungsunternehmen und arbeitet mit fachspezifischen Gremien im In- und Ausland (wie zB mit der Arbeitsgruppe Versicherungen bei der Accountancy Europe (ACE)) zusammen.
Auf Basis der EIOPA Leitlinien zur Förderung eines wirksamen Dialogs zwischen den für die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen zuständigen Behörden und den Abschlussprüfern, die die Abschlussprüfung bei diesen Unternehmen durchführen, erfolgt ein regelmäßiger Austausch („wirksamer Dialog“) des Fachsenats für Versicherungen mit der Finanzmarktaufsicht als der zur Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen in Österreich zuständigen Behörde.
Die Liste der Fachsenatsmitglieder finden Sie hier