Was versteht man unter Berufsrecht?
Unter dem Berufsrecht versteht man die für die Wirtschaftstreuhänder:innen geltenden speziellen Rechtsvorschriften. Dazu zählen das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG 2017) sowie die von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) auf Grundlage des WTBG erlassenen Verordnungen.
Das WTBG regelt die Berufsbefugnisse der Wirtschaftstreuhänder:innen, den Zugang und den Inhalt der Fachprüfungen sowie die Rahmenbedingungen der Berufsausübung der Wirtschaftstreuhandberufe. Zudem enthält das WTBG die Bestimmungen über die Kammer sowie deren Organe und Organisation.
Die KSW erlässt Verordnungen, die im Amtsblatt der Kammer sowie zum Teil im Internet zu veröffentlichen sind.
Alle rechtlichen Grundlagen des Berufsrechts finden Sie hier.
Informationsblatt zur Ausübung wirtschaftstreuhänderischer Tätigkeiten in Österreich / EU- und Drittstaatsangehörige
Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen aus der EU- und Drittstaaten sind unter bestimmten Bedingungen berechtigt den Beruf im Rahmen der Berufsberechtigung ihres Herkunftslandes im Inland auszuüben. Einen Überblick über die Voraussetzungen finden Sie hier.