Die Ziele des Kooperationsvertrages
Die Ziele, die laut dem Kooperationsvertrag durch das Österreichische Spendengütesiegel erreicht werden sollen, sind
- weitgehende Transparenz für die einzelnen Spenderinnen und Spender ebenso wie gegenüber der interessierten Öffentlichkeit, öffentlichen Stellen, Subventionsgebern und anderen Partnern
- Gewährleistung der Sicherheit, dass mit den Leistungen der Spenderinnen und Spendern das geschieht, was ihnen versprochen wurde, um damit größere Spendenbereitschaft zu erreichen
- Zugang zum System der dem Österreichischen Spendengütesiegel zu Grunde liegenden Standards für alle Organisationen.
Die richtige Verwendung von Spenden - Eine unabhängige Prüfung
Bevor das Spendengütesiegel verliehen wird, müssen sich NPOs einer unabhängigen externen Prüfung unterziehen. Eine Wirtschaftstreuhänderin bzw. ein Wirtschaftstreuhänder prüft anhand eines Kriterienkatalogs die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem, die satzungsgemäße und widmungsgemäße Verwendung der Spenden, die Einhaltung der Grundsätze „Sparsamkeit“ und „Wirtschaftlichkeit“, die Finanzpolitik der Organisation bei Verwendung der Spenden, das Personalwesen sowie die Lauterkeit der Werbung.
Das System der Standards wird laufend weiterentwickelt – zur Sicherheit der Spenderinnen und Spender, aber auch zum Nutzen der geprüften Organisationen.
Kooperationsverträge und Beilagen