Der Lehrberuf Steuerassistenz
Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen einen eigenen Lehrberuf konzipiert, bei dem die praktische wie auch die theoretische Ausbildung speziell auf die Bedürfnisse der Kanzleien und der Finanzverwaltung abgestimmt sind.
Die Schwerpunktsetzung der Ausbildungsinhalte erlaubt es den Lehrlingen nach Abschluss der Ausbildung Sachverhalte im Bereich der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer nach ihrer steuerrechtlichen Bedeutung einzuordnen und entsprechend handzuhaben. Hauptaugenmerk der Ausbildung ist die Vermittlung umfassenden, fundierten und branchenübergreifenden Wissens im Bereich Steuer- und sonstigem Abgabenrecht, das um Grundlagen wie Buchhaltung, Personalverrechnung sowie angrenzende Rechtsgebiete wie Arbeits- und Sozialrecht und Finanzstrafrecht als wichtige Teilaspekte der Ausbildung ergänzt ist. Die vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Themen verleiht dem Lehrberuf neben der kaufmännischen Grundausrichtung ein deutliches Alleinstellungsmerkmal und öffnet den Absolventen und Absolventinnen vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten.
Die Ausbildung im Lehrberuf Steuerassistenz ist eine dreijährige Ausbildung im vorteilhaften dualen Ausbildungsprinzip mit der praktischen Ausbildung in einer Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfungskanzlei oder bei der Finanzverwaltung und einer theoretischen Ausbildung in der Berufsschule.
Die betriebliche Ausbildung ist in der Steuerassistenz-Ausbildungsordnung geregelt, die am 1. Mai 2020 in Kraft trat. Die Ausbildungsvorschriften finden Sie in der Beilage. Sie regeln mit dem spezifischen Berufsprofil die zur Berufsausübung notwendigen Tätigkeiten, das Berufsbild, mit dem die Ausbildungsinhalte für die einzelnen Lehrjahre vorgegeben sind, sowie die Gegenstände und Prüfungsinhalte der Lehrabschlussprüfung.