Der Fachsenat informiert den Berufsstand über Neuerungen und Ändeungen im Bereich des Sozialrechts und der Personalverrechnung, insbesondere über Newsletter, Podcasts und Webinare. Darüber hinaus begutachtet er Gesetzes-, Verordnungs- und Erlassentwürfe und bringt grundsätzliche Konzepte sowie konkrete legistische Vorschläge zu Änderungen in sozialrechtlichen und personalverrechnungsbezogenen Bereichen ein.
Der Fachsenat beobachtet zudem die internationale Rechtsentwicklung und leitet daraus bei entsprechender Betroffenheit Maßnahmen für den Berufsstand ab. Er steht in Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern des BMASGPK, einschließlich des BMF, sowie anderer Ministerien und der Sozialversicherungsträger und nimmt an entsprechenden Besprechungen und Kontaktkomitees teil. In diesem Zusammenhang pflegt er auch den Austausch mit anderen Interessenvertretungen, insbesondere der WKO und der IV.
Weiters erörtert der Fachsenat schriftliche Anfragen, soweit es sich dabei um Zweifelsfragen von übergeordnetem Interesse für den Berufsstand handelt. Die Beantwortung einzelner, sachverhaltsspezifischer Kollegenanfragen fällt nicht in seinen Aufgabenbereich. Es steht den Mitgliedern des Fachsenats jedoch frei, Kolleginnen und Kollegen bei derartigen Zweifelsfragen entgeltlich mit ihrer fachlichen Expertise im Rahmen ihrer Berufsausübung und nicht in ihrer Funktion als Fachsenatsmitglied zu unterstützen.
Die Liste der Fachsenatsmitglieder finden Sie hier