Die Aufgaben des Fachsenats für Sozialrecht und Personalverrechnung umfassen folgende Bereiche:
• Information des Berufsstandes über Neuerungen und Änderungen im Bereich des
Sozialrechts und der Personalverrechnung. Die Information erfolgt über Newsletter, Podcasts und Webinare
• Begutachtung von Gesetzes-, Verordnungs- und Erlassentwürfen
• Einbringen von grundsätzlichen Konzepten sowie konkreten legistischen Vorschlägen zu Änderungen in sozialrechtlichen und PV- Bereichen
• Beobachtung der internationalen Rechtsentwicklung und Ableitung von Maßnahmen bei Betroffenheit
• Kontakt zu Vertretern des BMASGPK inkl BMF, zu Vertretern anderer Ministerien, zu den SV-Trägern und Teilnahme an Besprechungen
• Kontakt zu anderen Interessenvertretungen (WKO, IV)
• Teilnahme an diversen Kontaktkomitees (Sozialversicherung)
• Erörterung von schriftlichen Anfragen, soweit es sich dabei um Zweifelsfragen von
übergeordnetem Interesse für den Berufsstand handelt
Es ist nicht Aufgabe des Fachsenats, einzelne, sachverhaltsspezifische Kollegenanfragen zu beantworten. Der Fachsenat stellt es seinen Mitgliedern jedoch frei, entgeltlich Kollegen und Kolleginnen bei derartigen Zweifelsfragen mit ihrer fachlichen Expertise im Rahmen ihrer Berufsausübung und nicht in ihrer Funktion als FS-Mitglied zu unterstützen.