Die Aufgaben des Fachsenats sind:
Der Fachsenat für Abschlussprüfung und andere Zusicherungsleistungen befasst sich mit der Ausarbeitung und Weiterentwicklung von Fachgutachten, Stellungnahmen und anderen Fachhinweisen sowie Grundsatzpapieren zu Fragen der Abschlussprüfung und anderen Zusicherungsleistungen (Assurance Services) einschließlich der Durchführung von Qualitätssicherungsprüfungen bei Prüfungsbetrieben.
Der Fachsenat erachtet die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA) als angemessene Interpretation der österreichischen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Es obliegt ihm daher auch die laufende Überprüfung bei Änderungen bestehender und Erlass neuer ISA, ob diese Standards mit dem österreichischen Recht in Einklang stehen. In jenen Fällen, in denen aufgrund der österreichischen Rechtslage zusätzliche Anforderungen notwendig sind, trägt der Fachsenat diesen in Form von eigenen Fachgutachten oder ergänzenden Stellungnahmen Rechnung.
Die vom Fachsenat herausgegebenen fachlichen Regeln, insbesondere Fachgutachten, Stellungnahmen und sonstige fachliche Hinweise, sind von den Berufsangehörigen zu beachten. Soweit diese fachlichen Regeln Berufsgrundsätze, Standards für die interne Qualitätssicherung von Prüfungsgesellschaften und Prüfungsstandards betreffen, bedürfen sie einer Zustimmung der Abschlussprüferaufsicht.
Auch die Beratung von Ministerien (BMJ, BMF, BMAW, BMK u.v.m) und anderen öffentlichen Einrichtungen sowie die Begutachtung der für den Berufsstand relevanten nationalen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen betreffend die Abschlussprüfung und anderer, die Aufgaben der Wirtschaftsprüfer:innen berührender Vorschriften, zählt zu den zentralen Aufgaben des Fachsenats.
Die Liste der Fachsenatsmitglieder finden Sie hier
Für die laufende Facharbeit stehen permanent eingerichtete Arbeitsgruppen zur Verfügung. Für einzelne Projekte werden Projektarbeitsgruppen vorübergehend eingerichtet.