Die Ziele, die laut dem Kooperationsvertrag durch das Österreichische Spendengütesiegel erreicht werden sollen, sind
Bevor das Spendengütesiegel verliehen wird, müssen sich NPOs einer unabhängigen externen Prüfung unterziehen. Eine Wirtschaftstreuhänderin bzw. ein Wirtschaftstreuhänder prüft anhand eines Kriterienkatalogs die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem, die satzungsgemäße und widmungsgemäße Verwendung der Spenden, die Einhaltung der Grundsätze „Sparsamkeit“ und „Wirtschaftlichkeit“, die Finanzpolitik der Organisation bei Verwendung der Spenden, das Personalwesen sowie die Lauterkeit der Werbung.
Das System der Standards wird laufend weiterentwickelt – zur Sicherheit der Spenderinnen und Spender, aber auch zum Nutzen der geprüften Organisationen.
Weitere Informationen sowie alle notwendigen Formulare finden Sie auf der offiziellen Homepage des Österreichischen Spendengütesiegels.
Homepage Österreichisches Spendengütesiegel