Durch die Verschiebung von Prüfungsinhalten aus der mündlichen Teilprüfung und der CSRD-Integration sind vorbehaltlich Kammertagsbeschluss lt. Entwurf der neuen Prüfungsordnung folgende Inhalte geplant:
- Betriebswirtschaftslehre
BWL: unverändert
- Rechnungslegung und Unternehmensberichterstattung
1. Erstellung von Jahresabschlüssen, Sonderfragen des Jahresabschlusses und Inhalt des Lageberichtes,
2. Grundzüge der Konzernrechnungslegung nach UGB,
3. Grundzüge der internationalen Rechnungslegung,
4. Grundzüge der Personalverrechnung,
5. Gesetzliche Vorschriften und Standards für die Aufstellung der jährlichen und konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung,
6. Nachhaltigkeitsanalyse,
7. Due-Diligence-Prozesse mit Blick auf Nachhaltigkeitsaspekte
1. Insolvenzrecht,
2. Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht inklusive Genossenschaftsrecht und Stiftungsrecht, Vereinsrecht,
3. Bürgerliches Recht unter besonderer Berücksichtigung des Schuld-, Sachen- und Erbrechts sowie der vertraglichen Schuldverhältnisse,
4. Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht,
5. Grundzüge des Europarechts,
6. Grundzüge des Wertpapierrechts,
7. Firmenbuchrecht
a) Ertragsteuern und Verfassung von Abgabenerklärungen,
b) Umgründungssteuergesetz, Rechtsformgestaltung und betriebswirtschaftliche Steuerlehre,
c) Verkehrssteuern,
d) Internationales Steuerrecht.
a) Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern und Verfassung von Abgabenerklärungen,
b) Abgabenverfahren,
c) Finanzstrafrecht,
d) Grundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts mit den Schwerpunkten Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof,
e) Grundzüge des Verwaltungsstrafrechts,
f) Qualitätssicherung, Risikomanagement und Berufsrecht, soweit für die Tätigkeit als Steuerberater:in relevant.
- Abschlussprüfung Teil 1:
a) Gesetzliche Vorschriften und berufliche Standards für die Durchführung von Abschlussprüfungen auf Basis der auch in Österreich verpflichtend anzuwendenden Internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing), einschließlich der Besonderheiten bei der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 sowie nach sondergesetzlichen Vorschriften,
b) Prüfungswesen und berufsspezifische Fertigkeiten (einschließlich Prüfung mit technischen Hilfsmitteln und Anwendung von Prüfungssoftware) unter besonderer Berücksichtigung der Prüfung des internen Kontrollsystems,
c) Berichterstattung im Rahmen der Abschlussprüfung,
d) Qualitätssicherung, Risikomanagement und Berufsrecht, soweit für die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer:in relevant.
a) Prüfungen von Konzernabschlüssen und Abschlüssen nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen,
b) Prüfungen nach gesellschaftsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften, die keine Abschlussprüfungen sind, sowie die Berichterstattung darüber,
c) andere sonstige Prüfungen und die Berichterstattung darüber,
d) Rechtliche Anforderungen an und Standards für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Artikel 26a Abschlussprüferrichtlinie,
e) Abgabenrecht, soweit für die Abschlussprüfung relevant.