Praxiszeit Berufsanwärter:in und Fachprüfungen
Das im europäischen Vergleich hohe fachliche Qualitätsniveau der österreichischen Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen wird durch eine vielseitige und gut durchorganisierte Ausbildung sowie durch eine laufende Fortbildungsverpflichtung gesichert.
Die Voraussetzungen, um als Steuerberater:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen arbeiten zu dürfen, sind ein mit Erfolg abgeschlossenes facheinschlägiges Hochschul- oder Fachhochschulstudium, der Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Berufsanwärter:in bei Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und die erfolgreich abgelegten Fachprüfungen.
Die Zulassung zu den Fachprüfungen ist nach 18 Monaten Praxiszeit als Berufsanwärter:in möglich.
Nach der erfolgreichen Ablegung der Fachprüfung ist die Angelobung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater bzw. die Beeidigung zur Wirtschaftsprüferin oder zum Wirtschaftsprüfer erst nach insgesamt drei Jahren Praxiszeit als Berufsanwärter:in möglich. Die Praxiszeit als Berufsanwärter:in startet mit der Anmeldung bei der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
All jene, die in einem dieser beiden Berufe tätig sein möchten, sollten ein Interesse an Zahlen und Genauigkeit, aber auch Kommunikationsstärke und ein professionelles Auftreten mitbringen.