Hinweis: Die Arbeitshilfen sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung ist ausschließlich im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit erlaubt. Jede darüber hinausgehende Nutzung, z.B. öffentliche Verbreitung und Vervielfältigung ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Die nachstehenden Ausarbeitungen stehen für Mitglieder (unter Angabe von Benutzername und Kennwort) im Mitgliederportal auch im Word-Format zur Verfügung. Wird für die Detailsuche im Mitgliederportal als Suchbegriff die Kurzbezeichnung (z.B. KFS/PG 14 Musterschreiben OeKB oder ISA 580/KFS VE 2a) verwendet, ist diese ohne Leerzeichen einzugeben (also KFS/PG14 bzw. ISA580/KFSVE2a).
NEU: Arbeitshilfe zu DORA
Obwohl die Vorgaben von DORA (Digital Operational Resilience Act) erst mit 2025 umzusetzen sind, besteht seitens der Aufsicht die Erwartungshaltung, dass die betroffenen Unternehmen bereits mit der Umsetzung der neuen Anforderungen begonnen haben.
Es empfiehlt sich daher, im Rahmen der Bankprüfung den Vorbereitungsstand frühzeitig zu erheben. Zur Unterstützung der Berufsangehörigen hat der Fachsenat Banken Hinweise zu möglichen Fragestellungen in einem Arbeitsbehelf zusammengefasst.
Sollte es allfällige Wahrnehmungen des Bankprüfers geben, dass bestimmte Umstände eine Gefährdung der Umsetzung der ab 2025 geltenden Bestimmungen befürchten lassen, sollen diese in Teil III/24. der Anlage zum Prüfungsbericht (AzP) als Wahrnehmungen des Bankprüfers aufgenommen werden.
KFS/PG 14 Bericht Credit Claims
Dieser Bericht ist für sämtliche Vor-Ort-Prüfungen, die ab Juli 2024 stattfinden, zu verwenden.