Hinweis: Die Arbeitshilfen sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung ist ausschließlich im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit erlaubt. Jede darüber hinausgehende Nutzung, z.B. öffentliche Verbreitung und Vervielfältigung ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Die nachstehenden Ausarbeitungen stehen für Mitglieder (unter Angabe von Benutzername und Kennwort) im Mitgliederportal auch im Word-Format zur Verfügung. Wird für die Detailsuche im Mitgliederportal als Suchbegriff die Kurzbezeichnung (z.B. KFS/PG 14 Musterschreiben OeKB oder ISA 580/KFS VE 2a) verwendet, ist diese ohne Leerzeichen einzugeben (also KFS/PG14 bzw. ISA580/KFSVE2a).
KFS/PG 14 Bericht Credit Claims - Fassung vom Mai 2024
Dieser Bericht ist für sämtliche Vor-Ort-Prüfungen, die ab Juli 2024 stattfinden, zu verwenden.
KFS/PG 14 Bericht Credit Claims - Fassung vom Mai 2025
BITTE BEACHTEN SIE nachstehende Information betreffend die überarbeitete Arbeitshilfe vom Mai 2025:
In Zusammenhang mit dem gesperrten Zeitraum vom 7. Juni bis 7. Juli 2025, in welchem keine Prüfungen angemeldet werden können, dürfen wir auf folgende Punkte hinweisen:
- Die Prüfung findet vor dem 7. Juni 2025 statt:
- Die Untersuchungshandlungen sind entsprechend der derzeit gültigen Arbeitshilfe vom Mai 2024 durchzuführen; neu ist:
- Das Stichprobenblatt ist in der Spalte L „Feststellung(en)“ mittels Drop-down-Auswahl zu befüllen und dem Bericht als Anlage 3 beizulegen (soll auf Wunsch der OeNB für Auswertungszwecke bereits jetzt erfolgen)
- Keine Anmeldung der Prüfung bei der OeNB durch den Prüfer erforderlich → ist vom Institut über die Verify-Plattform vorzunehmen.
- Kein Anfordern der befüllten Selbstauskunft durch den Prüfer erforderlich → ist vom Institut über die Verify-Plattform zu befüllen und wird von der OeNB gemeinsam mit dem Stichprobenblatt an den Prüfer übermittelt.
- Die Prüfung findet nach dem 7. Juli 2025 statt:
- Untersuchungshandlungen sind entsprechend der aktualisierten Arbeitshilfe vom Mai 2025 (Link siehe oben) durchzuführen; wesentliche Änderungen betreffen
- Forderungsart: stellt nunmehr ein Pflichtfeld dar
- Digital emittierte Schuldscheindarlehen: sollten diese in der Stichprobe enthalten sein, sind auch hier die Verwahrvorschriften zu untersuchen
- Das Stichprobenblatt ist in der Spalte L „Feststellung(en)“ mittels Drop-down-Auswahl zu befüllen und dem Bericht als Anlage 3 beizulegen.
- Keine Anmeldung der Prüfung bei der OeNB durch den Prüfer erforderlich → ist vom Institut über die Verify-Plattform vorzunehmen
- Kein Anfordern der befüllten Selbstauskunft durch den Prüfer erforderlich → ist vom Institut über die Verify-Plattform zu befüllen und wird von der OeNB gemeinsam mit dem Stichprobenblatt an den Prüfer übermittelt