Organisation

Mitgliedschaft verpflichtet

Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer organisiert sind.

Die ordentlichen Mitglieder wählen alle 5 Jahre 66 Kolleginnen und Kollegen aus ihren Reihen, die den Berufsstand im so genannten Kammertag vertreten. Zwei Mal im Jahr trifft sich dieses „Parlament“ des Berufsstands und diskutiert berufspolitische Agenden. Alle 5 Jahre wählt es außerdem den Vorstand der Kammer.

Die 11 Mitglieder des Vorstands bestellen in geheimer Wahl das Kammer-Präsidium (Präsident und Vizepräsidenten). Die KSW ist nicht in Länderkammern organisiert, es gibt jedoch Landesstellen, denen jeweils eine Landespräsidentin bzw. ein Landespräsident vorsteht.

Kompetenz und Service: Fachsenate und Bereiche

Für die Service-Aufgaben, die die Kammer für ihre Mitglieder übernimmt, gibt es in der KSW verschiedene Bereiche, denen jeweils eine Bereichsleiterin oder ein Bereichsleiter vorsteht. Dazu zählen zum Beispiel die Bibliothek oder die Prüfungsabteilung.

Die fachliche Arbeit, etwa die Begutachtung von Gesetzen, wird in den so genannten Fachsenaten der Kammer erledigt. Unter der Leitung einer oder eines besonders qualifizierten Berufsangehörigen treffen sich Expertinnen und Experten zum jeweiligen Thema in der Kammer, diskutieren ihre Ansichten und unterbreiten dem Präsidium Vorschläge zum weiteren Vorgehen.

Zu den verschiedenen Fachsenaten, die jeweils von einer Kammermitarbeiterin bzw. einem Kammermitarbeiter betreut werden, zählt zum Beispiel der Fachsenat für Steuerrecht oder derjenige für Betriebswirtschaft. Daneben betreuen einzelne Angestellte der Kammer auch Arbeitsgruppen, deren Themen etwas weiter gefasst sind, etwa den internationalen Ausschuss oder den Zukunftsausschuss.