Allgemeine Information zum KSW Hinweisgebersystem

Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bietet die Möglichkeit Verstöße gegen die Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (§§ 87 – 100 WBTG 2017) mit Hilfe des WhistleB Hinweisgebersystems auf anonymisierter Basis zu melden.

Das Hinweisgebersystem ist von den allgemeinen Kommunikationskanälen der Kammer getrennt und gewährleistet damit die vollständige und zugleich vertrauliche Weiterleitung der Information an die zuständigen Kammer-Mitarbeiter unter Ausschluss des Zuganges durch unbefugte Dritte.

Durch das anonyme Erstellen eines Postfaches wird die Kommunikation mit der Kammer und die Übermittlung von Dateien ermöglicht, ohne die Identität des Hinweisgebers preiszugegeben. Das System darf dabei seitens der Kammer nicht dazu verwendet werden, die Identität des Hinweisgebers festzustellen.

Wünscht der Hinweisgeber im Laufe der Ermittlungen ein persönliches Treffen mit den zuständigen Kammer-Mitarbeitern, so kann einem solchen Treffen stattgegeben werden. Die Kammer ist dabei verpflichtet gem. § 8 Abs 4 KSW-GWPRL Aufzeichnungen des Treffens vorzunehmen und aufzubewahren.

Die Kammer geht allen Meldungen über das Hinweisgebersystem, die nicht offenkundig substratlos sind, nach und leitet gegebenenfalls ein Disziplinar- oder Verwaltungsstrafverfahren ein. Der Beschuldigte wird dabei über die ihn betreffenden Vorwürfe verständigt. Davon ausgenommen sind Fälle in denen die Verständigung des Beschuldigten eine Gefährdung der Ermittlungen darstellen würde.

Die Einleitung sowie die Einstellung eines möglichen Disziplinar- und/oder Verwaltungsstrafverfahrens werden dem Beschuldigten jedoch jedenfalls zur Kenntnis gebracht.

Die Anonymität des Hinweisgebers wird in jedem Verfahrensschritt seitens der Kammer gewahrt. Dies betrifft auch Prüfungen nach § 102 WTBG 2017, Verwaltungsstrafverfahren wegen § 105 WTBG 2017 sowie Disziplinarverfahren. Wäre eine Fortführung des Verfahrens oder Bestrafung ohne Aufdeckung der Identität des Hinweisgebers oder seine Verwendung als Zeuge nicht möglich, muss das Verfahren eingestellt werden, außer der Hinweisgeber verzichtet freiwillig auf die Wahrung seiner Anonymität und/oder stellt sich freiwillig als Zeuge zur Verfügung.

Meldungen durch Hinweisgeber im Sinne des § 7 Z 1 KSW-GWPRL stellen keine Verletzung einer vertraglichen oder durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelten Bekanntmachungsbeschränkung dar und dürfen auch sonst keine rechtlich nachteiligen Folgen nach sich ziehen.

Allgemeine Informationen zu WhistleB

Wir wollen richtig handeln

Unser Unternehmen ist bestrebt, eine offene Unternehmenskultur sowie hohe unternehmensethische Werte zu pflegen. Wir legen großen Wert auf die Sicherheit und Achtung aller, die von unseren Geschäftsaktivitäten betroffen sind. Sie tragen zu unserem Erfolg entscheidend bei.

Unser Whistleblowing-Service

Das Whistleblowing – oder auch das Aufdecken von Missständen – bietet allen die Möglichkeit, einen Verdacht auf Fehlverhalten zu melden. Das bezieht sich auf alle Handlungen, die nicht mit den Werten und Richtlinien unseres Unternehmens übereinstimmen. Unser Whistleblowing-Service ist ein Frühwarnsystem, um Risiken zu reduzieren. Dieser Service ist ein wichtiges Instrument, um hohe unternehmensethische Werte zu bewahren und das Vertrauen unserer Kunden und der Öffentlichkeit zu erhalten.

Wir bitten Sie daher, sich zuerst mit einem leitenden Angestellten unserer Organisation in Verbindung zu setzen. Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie Ihre Hinweise nicht offen vortragen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Bedenken anonym zu äußern.

Wann kann ich von dem Whistleblowing-Service Gebrauch machen?

Das Whistleblowing kann genutzt werden, um Bedenken über einen Vorfall, der gegen die Werte des Unternehmens und die Geschäftsethik verstößt oder sich negativ auf unser Unternehmen oder das Leben oder die Gesundheit einer Person auswirkt, zu äußern. Für Ihren Verdacht müssen Sie keinen Beweis liefern. Alle Meldungen müssen jedoch nach Treu und Glauben erfolgen.

Im Falle von arbeitsplatzbedingten Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten oder den leitenden Angestellten.

Ihre Meldung befindet sich in sicheren Händen

Der anonyme Meldeweg wird von einem externen Partner, Whistleblowing Centre, zur Verfügung gestellt, um die Anonymität zu wahren. Das anonyme Meldeverfahren ist verschlüsselt und passwortgeschützt.

Alle Meldungen werden vertrauensvoll verarbeitet.

Wie reiche ich eine anonyme Meldung ein?

Am einfachsten und sichersten reichen Sie Ihren Bericht ein, wenn Sie die Anweisungen im Formular befolgen. Nach dem Absenden Ihrer Meldung werden Ihnen eine persönliche Identifikationsnummer sowie ein Passwort auf dem Bildschirm angezeigt. Bewahren Sie diese Angaben sicher auf. Sie bleiben während des gesamten Dialogs anonym.

Sie erhalten innerhalb von 10 Kalendertagen eine Antwort oder weitere Fragen.

Vielen Dank für Ihr Engagement.